Bachstraße 3, 54516 Wittlich Tel.:06571/8011 Fax: 06571/8013
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Hammer- und Krallenzehe

Nicht nur die Großzehe, sondern auch die kleineren Zehen können mit den Jahren in eine Fehlstellung geraten. Besonders häufig ist eine Beugestellung von Zehengelenken, die sich nicht mehr begradigen lässt. Oft handelt es sich bei diesen Veränderungen um Folgeerscheinungen einer anderen Fußfehlform, etwa eines Spreiz- und/oder Senkfußes oder auch eines Hallux valgus.

  • Eine fixierte Beugung des Endgelenks ist typisch für einen Hammerzeh:
  • Hierbei ist es zu einer Verkürzung der Beugesehen sowie zu einer Schrumpfung der Gelenkkapseln gekommen, sodass die betroffene Zehe nicht mehr in ihre ursprüngliche Position zurückgeführt werden kann.
  • Bei einer Krallenzehe weicht die Zehe im Grundgelenk nach oben ab, gleichzeitig sind Zehenmittel- und Zehenendgelenk krallenartig nach unten gebeugt.

 

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