Die Hyaluronsäure (Hyaluronan, Natriumhyaluronat) ist einer der Hauptbestandteile der Zwischenzellsubstanz. Hyaluronsäure ist gleichzeitig Hauptbestandteil der Gelenkflüssigkeit und der Knorpelzellen. Zwischen diesen Zellen und der Gelenkflüssigkeit sowie der Zwischenzellsubstanz besteht ein kontinuierlicher Austausch.
Hyaluronsäurepräparate werden in das arthrotische Gelenk eingespritzt. Dort wirken sie einmal als Schmiermittel und zum anderen entzündungshemmend. Die Länge der
Molekülketten beeinflusst die Viskoelastizität des Präparates also seine Schmiereigenschaften und seine Stoßdämpfung. Durch die Therapie können
Beschwerdebesserungen, die nicht selten über ein Jahr andauern, erreicht werden. Wenn der Gelenkschmerz in erster Linie belastungsabhängig ist, kann von der Injektionsbehandlung die beste Wirkung
erwartet werden, weil der Belastungsschmerz auf einen Mangel von Gelenkschmiere hindeutet. Die Spritzenbehandlung ist bei der Arthrose dann sinnvoll, wenn einfachere Methoden nicht zum Ziel, einer
Beschwerdefreiheit oder -besserung führen und wenn eine Operation noch nicht notwendig erscheint oder aus anderen Gründen vermieden werden soll.
Die Kosten der Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen in den meisten Fällen übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel nicht an der Erstattung dieser individuellen Gesundheitsleistung. Diese Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Ihnen persönlich abgerechnet. Wir empfehlen eine Kur mit 3 Injektionen im Abstand von je einer Woche.